WorkAlive

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Geltungsbereich
  • Die Vertragsbeziehungen zwischen der WorkAlive GmbH und dem jeweiligen Kunden richten sich ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WorkAlive GmbH. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von WorkAlive und haben dann Vorrang vor den AGB. Der Kunde erkennt mit der schriftlichen Auftragserteilung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.
    1. Leistungen
    Verträge, Anmeldungen, Stornierungen und sonstige Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung durch WorkAlive. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot inklusive etwaiger schriftlicher Auftragsbestätigungen. Soweit Fristen für die Auftragsdurchführung bestimmt wurden, sind diese nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
    1. Anmeldung
    Die schriftliche Anmeldung mit Angaben über den Kunden erfolgt durch Übermittlung des ausgefüllten Anmeldeformulars und stellt die Abgabe eines Angebots dar. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Anmeldebestätigung, soweit ein Check-up-Termin verfügbar ist. Mit dieser wird der Vertrag mit WorkAlive wirksam. Nimmt WorkAlive den Auftrag nicht innerhalb von 10 Tagen an, so ist der Kunde vor Zugang der Annahmeerklärung zum Widerruf berechtigt.
    1. Teilnahmegebühren
    Die Teilnahmegebühren werden mit Rechnungsstellung fällig und sind auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Die Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben und verstehen sich ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Es gilt die gesetzliche Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
    1. Stornierungen
    Schriftliche Stornierungen oder Umbuchungen können per Fax oder Post (Briefpost oder Email) bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos vorgenommen werden. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. das Sendedatum der Email. Nach diesem Zeitpunkt wird die Gesamtgebühr erhoben. Dem Vertragspartner bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass WorkAlive kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Individuelle Stornovereinbarungen haben Vorrang.
    1. Haftung und Gewährleistung
    Die WorkAlive GmbH erbringt ihre Leistungen unter Zugrundelegung der branchenüblichen Sorgfalt. Sie haftet für die Fehlerhaftigkeit ihrer Leistungen durch die kostenlose fehlerfreie Wiederholung der entsprechenden Leistungseinheit. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss von dem Kunden unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Für Schadensersatzansprüche haftet die WorkAlive GmbH nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten. Die Haftung umfasst, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht solche Schäden, die bei dem konkreten Auftrag typischerweise nicht erwartet oder vorhergesehen werden konnten.
    1. Urheberrecht
    Die WorkAlive GmbH behält an den erbrachten Leistungen – sofern diese dazu geeignet sind – das Urheberrecht. Der Kunde darf im Rahmen des Auftrages erstellte Unterlagen nur für den Zweck verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die WorkAlive GmbH.
    1. Verschwiegenheit / Vertraulichkeit
    Die WorkAlive GmbH verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die in Zusammenhang mit einem Auftrag erarbeitet werden, dem Kunden zur Verfügung zu stellen und alle erhaltenen oder gewonnenen Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass sie der Auftraggeber schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht über das Vertragsverhältnis hinaus fort und gilt auch für Dritte, die als Unterauftragnehmer der WorkAlive GmbH im Rahmen des Auftrages tätig werden. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der WorkAlive GmbH erforderlich ist.
    1. Datenspeicherung
    Durch die Anmeldung erklärt sich der Kunde mit der Be- und Verarbeitung der von ihm angegebenen Daten für WorkAlive -Belange einverstanden. Ansonsten gilt die auch unter www.workalive.de publizierte Datenschutzerklärung.
    1. Verjährung
    Sämtliche Ansprüche gegen die WorkAlive GmbH verjähren ein Jahr nach Erbringung der Leistung, soweit nicht das Gesetz kürzere Verjährungsfristen vorsieht. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, bleibt unberührt. Das gleiche gilt für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruht.
    1. Rechtswahl und Gerichtsstand
    Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
    1. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.